Auszug aus den Statuten des Gönnervereins Spitex March
3. Mitgliedschaft
3.1 Dem Verein können folgende Mitglieder angehören:
- Natürliche Personen (als Einzelpersonen oder Familie)
- Juristische Personen
- Öffentlich-rechtliche Körperschaften, z. B. Gemeinden
3.2 Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch Bezahlung des Mitgliederbeitrags.
3.3 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösung (bei juristischen Personen), Austritt oder Ausschluss. Ein Austritt ist schriftlich auf Ende des Kalenderjahres möglich.
3.4 Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich.
3.5 Die Vereinsmitglieder können Begünstigungen erhalten, die vom Vorstand in einem separaten Reglement festgelegt werden.